Während des Exportvorgangs unter dem CAFTA-DR-Abkommen können Hersteller von Bekleidung – statt eine externe Bescheinigung einzuholen – die Herkunft ihrer Waren selbst zertifizieren, sofern sie die Ursprungsregeln erfüllen.
Quelle: https://www.ustr.gov/trade-agreements/free-trade-agreements/central-america-dominican-republic-free-trade-agreement
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