Die Pflicht zur beruflichen Weiterbildung ist der Ausgangspunkt der CZV-Ausbildung: Berufschauffeure im schweizerischen Güterkraftverkehr müssen gemäss der Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) periodisch Schulungsmodule absolvieren, um ihre Fahrerlaubnis für den gewerblichen Verkehr aufrechtzuerhalten.
Quelle: https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/themen/fahrerausbildung.html
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