Im Maschinenbau des China-Costa-Rica-Freihandelsabkommens besagt der Nichtveränderungsgrundsatz, dass Maschinen und Komponenten nach ihrer Fertigung im Ursprungsland nicht mehr wesentlich verändert werden dürfen, um die Ursprungsbezeichnung und damit verbundene Zollvergünstigungen zu bewahren.
Quelle: https://www.miti.gob.cr/
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