Wer Bekleidung innerhalb der COMESA-Zone zollfrei handeln möchte, muss nachweisen, dass der Anteil an Vormaterialien – Stoffe, Garne, Fasern – aus Nicht-COMESA-Ländern einen festgelegten Höchstwert nicht überschreitet.
Quelle: https://www.comesa.int/
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