CPTPP – Maximaler Vormaterialanteil Kfz-Teile
Quelle: https://www.international.gc.ca/trade-commerce/trade-agreements-accords-commerciaux/agr-acc/cptpp-ptpgp.aspx
Der CPTPP (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership) legt fest, dass ein maximaler Anteil an Vormaterialien, die nicht aus Mitgliedsländern stammen, für Kfz-Teile zulässig ist, um den Handel zu erleichtern und die regionale Wertschöpfung zu fördern.
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