CPTPP – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/c/cptpp.asp
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Kfz-Teile im CPTPP besagt, dass Veränderungen an Kfz-Teilen, die innerhalb der freien Handelszone hergestellt werden, nicht die ursprüngliche Herkunft und Präferenzen des Produkts ändern.
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