Exporteure und Spediteure von Gummiprodukten erstellen oder beantragen einen CPTPP-Ursprungsnachweis, um gegenüber der Zollbehörde des Einfuhrlandes zu belegen, dass die Ware die Ursprungsregeln des Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership erfüllt und damit Anspruch auf den Präferenzzollsatz besteht.
Quelle: https://www.trade.gov/cptpp
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