DAP Gefahrenübergang
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
DAP bedeutet, dass der Verkäufer die Ware bis zum benannten Ort liefert. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Käufer am benannten Ort zur Verfügung gestellt wird, bereit zum Entladen (unabhängig davon, wer die Fracht entlädt).
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