Beim Incoterm DDP (Delivered Duty Paid) greift die Verkäuferpflicht bereits in der Angebotsphase: Wer DDP anbietet, muss Export- und Importabfertigung, sämtliche Frachten, Versicherungen, Einfuhrzölle, Verbrauchssteuern und – je nach Land – auch die Einfuhrumsatzsteuer vollständig einkalkulieren und tragen.
Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
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