Als «e-dec Übergangsfall» bezeichnet man eine Ein- oder Ausfuhrzollanmeldung, die während der laufenden Umstellung vom alten System e-dec auf das neue Warenverkehrssystem Passar des Schweizer Zolls (BAZG, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) noch nach den e-dec-Vorgaben bearbeitet wird, obwohl der Warenverkehr bereits teilweise auf Passar läuft.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Roadmap Passar 2.0/3.0; Umstellung auf Passar Ausfuhr (Passar 1.0) / Passar Einfuhr (Passar 2.0); zwischen BAZG und Wirtschaft vereinbarte Parallelphase e-dec/Passar. EFD-Medienmitteilung «Neues Warenverkehrssystem Passar – Umstellung auf Einfuhren» (efd.admin.ch). Stand: Juni 2026.
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