Sobald Maschinenbauprodukte innerhalb der EAC-Zollunion von Betrieben in Mitgliedstaaten wie Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan oder Usbekistan hergestellt werden, greifen Ursprungsregeln, die den maximalen Anteil an Vorleistungen aus Drittstaaten begrenzen.
Quelle: https://www.eaeunion.org/
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