Die Ursprungskumulierung unter dem EFTA–China-Abkommen unterscheidet sich bei Kunststoffen von anderen Sektoren durch spezifische Regel-Schwellenwerte: Kunststoff-Komponenten aus beiden Regionen dürfen kombiniert werden, sofern die Verarbeitung oder Veredelung im vereinbarten Umfang stattfindet.
Quelle: https://www.efta.int/sites/default/files/documents/legal-texts/free-trade-agreements/china/EFTA-China-FTA.pdf
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