Bei der Ausfuhr von Elektronikprodukten zwischen EFTA-Staaten und Mexiko greift die präferenzielle Zollbehandlung des Freihandelsabkommens nur, wenn die Ware direkt ohne Umwege transportiert wird und nachweislich in der EFTA oder Mexiko hergestellt oder wesentlich verarbeitet wurde.
Quelle: https://www.efta.int/
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