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Erlassverfahren Abgaben

Quelle: https://www.zoll.de
Verfahren einer behördlich genehmigten Gewährung einer vollständigen oder teilweisen Erlassung bzw. Reduzierung von Abgaben (z. B. Zölle, Steuern, Gebühren) im Zusammenhang mit Logistik, Beschaffung, Transport oder Lieferketten, basierend auf festgelegten Voraussetzungen wie Härtefall, Irrtum, Rechtsfehler oder wirtschaftlicher Erleichterung.
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