Ermächtigter Ausführer
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/authorized_exporter_en
Ein ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmen, das die Befugnis hat, bestimmte Zollverfahren, insbesondere im internationalen Handel, ohne die vorhergehende Prüfung durch die Zollbehörden durchzuführen.
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