Unternehmen mit hohem Exportvolumen sparen erheblichen Behördenaufwand, wenn sie als ermächtigter Ausführer (AE) anerkannt sind: Sie dürfen Präferenznachweise – typischerweise Ursprungserklärungen auf der Handelsrechnung – eigenständig ausstellen, ohne für jede einzelne Sendung eine Zollstelle einzuschalten.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/authorized_exporter_en
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