Exportkontrollaufsicht
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaftsbereiche/Au%C3%9Fenwirtschaft/Au%C3%9Fenwirtschaftsverkehr/exportkontrollen/exportkontrollen_node.html
Die Exportkontrollaufsicht bezeichnet die Überwachung, Einhaltung und Durchsetzung von Exportkontrollvorschriften durch Behörden oder Unternehmen, um den unerlaubten Export von kontrollierten Gütern, Dual-Use-Gütern und sensiblen Technologien zu verhindern und damit die nationale bzw. internationale Sicherheit sowie Handelsvorschriften zu wahren.
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