Exportkontrolldokumentenaufbewahrungsfrist
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Exportkontrolle/Ausfuhrdokumente/Aufbewahrung.html
Die gesetzlich vorgeschriebene Dauer, während derer Exportdokumente (z. B. Ausfuhrnachweise, Ausfuhrbegleitdokumente, Genehmigungen) aufbewahrt werden müssen, damit Zollbehörden, Finanzbehörden und andere Aufsichtsbehörden Prüfungen durchführen können.
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