Am Ende des Exportkontrollprozesses steht die Exportkontrollfallfreigabe: die formale Bestätigung durch die zuständige Behörde oder das Zollamt, dass eine konkrete Ausfuhrsendung die Exportkontrollprüfung bestanden hat und physisch ausgeführt werden darf.
Quelle: https://www.gtai.de/gtai-en/invest/fields/export-control
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