Exportkontrollfreigabekompetenz
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaftsstandort/Exportkontrollen/exportkontrolle_node.html
Die Exportkontrollfreigabekompetenz bezeichnet die befugte Zuständigkeit einer Stelle (in Unternehmen oder Behörden), Exportfreigaben zu prüfen, zu erteilen oder zu verweigern, um die Einhaltung geltender Exportkontrollvorschriften sicherzustellen (z. B. Genehmigungen, Listen- und Embargorechte, Dual-Use-Kontrollen).