Eine Exportkontrollkorrekturmeldung ist eine formelle Mitteilung an die zuständige Exportkontroll- oder Zollbehörde, mit der ein Unternehmen fehlerhafte oder unvollständige Angaben in einer bereits eingereichten Ausfuhranmeldung, Exportgenehmigung oder einem vergleichbaren Dokument nachträglich berichtigt.
Quelle: https://www.ausfuhrkontrolle.de
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