Wer kontrollpflichtige GĂŒter â etwa Dual-Use-Waren oder RĂŒstungsmaterial â ausfĂŒhrt, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen verpflichtet sein, diesen Vorgang der zustĂ€ndigen Behörde zu melden: Diese Pflichtmeldung wird als Exportkontrollnachmeldung bezeichnet.
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/import-export/dual-use_en
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