Exportkontrollregelversion
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Export_controls
Die Exportkontrollregelversion bezeichnet die jeweilige Fassung der Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle, in der festgelegt wird, welche Güter, Technologien und Dienstleistungen exportiert werden dürfen, unter welchen Genehmigungspflichten und mit welchen Sanktionen.