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Exportkontrollregelversion

Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Export_controls
Die Exportkontrollregelversion bezeichnet die jeweilige Fassung der Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle, in der festgelegt wird, welche Güter, Technologien und Dienstleistungen exportiert werden dürfen, unter welchen Genehmigungspflichten und mit welchen Sanktionen.

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