Exportkontrollrisikominderung bezeichnet die Gesamtheit der Massnahmen, mit denen ein Unternehmen die Wahrscheinlichkeit und das Ausmass von Verstössen gegen Exportkontrollvorschriften systematisch reduziert.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/eu-external-tariffs/export-control_en
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