Exportkontrollsanktionsaufschub
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/sanctions
Ein Exportkontrollsanktionsaufschub ist eine kurzfristige Maßnahme im Bereich Exportkontrollen, bei der die Anwendung von Sanktionsvorschriften oder die Erteilung einer Exportlizenz für eine bestimmte Transaktion zeitlich ausgesetzt wird, um regulatorische Prüfung, Zertifizierung oder weitere Compliance-Prüfungen abzuwarten. Ziel ist eine sichere und rechtskonforme Abwicklung der Lieferung, ohne den Abnehmer oder die Ware unmittelbar Sanktionen auszusetzen.