Frachtführer-Dienstleistung
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/frachtfuehrer-38647
Die Frachtführer-Dienstleistung bezeichnet die vertraglich vereinbarte Beförderung von Gütern gegen Entgelt durch einen Frachtführer, einschließlich aller damit verbundenen Leistungen wie Be- und Entladen, Transportdokumentation und Haftung für Verlust oder Beschädigung.
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