Freilagerrecht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freilager
Dieser Begriff ist kein standardisiertes Fachwort im Bereich Logistik / Lieferkette. Wörtlich bedeutet er »Recht auf Freilager« bzw. das Recht, Güter in einem offenen Lagerbereich (Freilager) zu lagern. Er ist als Fachterminus weder allgemein anerkannt noch eindeutig definiert.