Für Frachtberechnung, Lagerplatzvergabe und Handhabungsplanung zählt nicht der einzelne Artikel, sondern das Gebinde: die kleinste zusammengefasste logistische Einheit, in der mehrere Einzelprodukte oder eine definierte Warenmenge dauerhaft gebündelt sind.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gebinde-43337
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