Gefahrgutklasse 1 Explosive Stoffe
Quelle: https://www.unece.org/trans/danger/publi/unrec/rev18/English/5.1.1.html
Gefahrgutklasse 1 umfasst Stoffe, die explodieren oder eine explosive Reaktion hervorrufen können. Diese Stoffe sind durch spezifische Vorschriften im Transportrecht reguliert.
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