Gefahrgutklasse 3 umfasst entzündbare Flüssigkeiten – Stoffe mit einem Flammpunkt von unter 60 °C, die unter normalen Bedingungen brennbare Dämpfe abgeben und durch Funken, Wärme oder offene Flammen gezündet werden können.
Quelle: https://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_e.html
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