Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 22. Juni 2026
Gefahrgutvorschrift
Damit gefährliche Güter sicher befördert werden können, legen Gefahrgutvorschriften für jede Substanz und jeden Verkehrsträger verbindlich fest, wie klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert und transportiert werden muss.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://unece.org/transport/adr
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
93
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Damit gefährliche Güter sicher befördert werden können, legen Gefahrgutvorschriften für jede Substanz und jeden Verkehrsträger verbindlich fest, wie klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert und transportiert werden muss. Je nach Transportweg gelten ADR (Strasse), RID (Schiene), IMDG-Code (See) oder IATA DGR (Luft) – alle abgeleitet aus dem UN-Modellrecht, jedoch mit verkehrsträgerspezifischen Abweichungen. Im Speditionsalltag bestimmen diese Vorschriften, welche Schulungen Mitarbeitende benötigen, welche Dokumente die Sendung begleiten müssen und welche Verpackungen für eine bestimmte UN-Nummer zugelassen sind. Nicht zu verwechseln mit der Gefahrstoffverordnung, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz regelt – nicht deren Transport.
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