Grenzterminal-Zollager C
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_warehouse
Ein Zollager ist eine zollrechtlich genehmigte Lagerfläche, in der Waren unter Zollaufsicht gelagert werden. Ein Grenzterminal bezeichnet einen Lagerstandort an einer Grenzstelle, wobei der Zusatz »C« eine Zone oder Bürde innerhalb dieses Terminals kennzeichnen kann. In diesem Zusammenhang bedeutet die Formulierung, dass Waren am Grenzterminal in der Zone C unter Zollaufsicht gelagert werden können und ggf. weitere Zollabwicklungen erfolgen.
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