Grenzterminalfahrspurfreigabe
Quelle: https://www.zoll.de
Freigabe durch eine zuständige Behörde oder Stelle, eine konkrete Fahrspur im Grenzterminal für den grenzüberschreitenden Warentransport zu nutzen. Damit erhalten Transportunternehmen oder Fahrer die Erlaubnis, eine speziell zugewiesene Fahrspur am Grenzterminal zu nutzen, um Warentransporte effizienter und zügiger abwickeln zu können.