Banken und Finanzinstitute, die internationale Abrufgarantien ausstellen, richten sich nach den URDG 758 – den Einheitlichen Regeln für Garantien auf erstes Anfordern der Internationalen Handelskammer (ICC).
Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/banking-finance/demand-guarantees-standby-letters-of-credit/
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