Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 10. Okt. 2026
Investitionskontrolle
Investitionskontrolle bezeichnet die behördliche Prüfung von Unternehmenskäufen durch ausländische Investoren, mit der ein Staat mögliche Sicherheitsrisiken für kritische Infrastruktur, sensible Technologien oder Lieferketten abschätzt.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert:
Quelle: https://de.euronews.com/2026/10/07/sicherheitsbedenken-bund-stoppt-china-deal-in-hamburg
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
73
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Investitionskontrolle bezeichnet die behördliche Prüfung von Unternehmenskäufen durch ausländische Investoren, mit der ein Staat mögliche Sicherheitsrisiken für kritische Infrastruktur, sensible Technologien oder Lieferketten abschätzt. In Deutschland erfolgt sie nach dem Aussenwirtschaftsgesetz (AWG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und ist von der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unabhängig: Diese prüft Wettbewerbsfragen, die Investitionskontrolle dagegen sicherheitspolitische Aspekte eines Erwerbs. Das Verfahren kann zu Auflagen führen oder, wie bei einer Untersagung, den vollständigen Stopp einer Übernahme bewirken.
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