Kontrollsysteme für das Veredelungsverfahren (Inward Processing)
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/rules-origin/non-preferential-origin/inward-processing_en
Inward Processing Control Systems (IPC) bezeichnen die von Zollbehörden und Unternehmen eingesetzten IT-gestützten Verfahren und Kontrollen, mit denen die Einfuhr von Waren unter Zollaussetzung zur Verarbeitung oder Umarbeitung sowie die anschließende Ausfuhr der bearbeiteten Erzeugnisse überwacht und dokumentiert wird. Ziel ist die Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften, die korrekte Erhebung von Abgaben und die Vermeidung von Missbrauch.
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