Im Zoll- und Logistikprozess fällt eine Korrekturmassnahme an, sobald eine konkrete Abweichung festgestellt wird – etwa eine fehlerhafte Zolltarifnummer, ein unvollständiger CMR-Frachtbrief oder eine Lieferverzögerung, die vertragliche Pflichten verletzt.
Quelle: https://asq.org/quality-resources/corrective-action
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