Im Kaufvertrag wird die Lieferpflicht des Verkäufers typischerweise früh relevant: Sie tritt auf, sobald ein bindender Auftrag vorliegt und vorsieht, dass der Verkäufer die vereinbarte Ware in korrekter Menge, Qualität und Beschaffenheit am festgesetzten Ort und Zeitpunkt bereitzustellen hat.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
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