Spediteure und Importeure mĂŒssen bei Warenlieferungen aus DrittlĂ€ndern kĂŒnftig die KohlenstoffintensitĂ€t ihrer Transporte dokumentieren und melden â das ist der Kern des EU-Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/green-taxation-0/carbon-border-adjustment-mechanism_en
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