Spediteure und Importeure müssen bei Warenlieferungen aus Drittländern künftig die Kohlenstoffintensität ihrer Transporte dokumentieren und melden – das ist der Kern des EU-Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/green-taxation-0/carbon-border-adjustment-mechanism_en
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