Sobald eine Ware aus einem Drittland in das Mercosur-Zollgebiet eingeführt wird, greift der Gemeinsame Aussenzoll (spanisch: Arancel Externo Común, AEC) – ein einheitlicher Zollsatz, den Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gemeinsam gegenüber Nicht-Mitgliedstaaten anwenden.
Quelle: https://www.mercosur.int
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