Sobald eine Ware aus einem Drittland in das Mercosur-Zollgebiet eingefĂŒhrt wird, greift der Gemeinsame Aussenzoll (spanisch: Arancel Externo ComĂșn, AEC) â ein einheitlicher Zollsatz, den Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gemeinsam gegenĂŒber Nicht-Mitgliedstaaten anwenden.
Quelle: https://www.mercosur.int
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