Ein Verlader kalkuliert die Verpackung fĂŒr eine Serienlieferung in die EU ab 2030 und muss beim Folienlieferanten nachweisen lassen, wie viel Altkunststoff im Material steckt â das ist der Mindestrezyklatanteil.
Quelle: Frachtportal-News «Neue EU-Verpackungsregeln gelten: Das mĂŒssen Schweizer Exporteure jetzt prĂŒfen» (01.09.2026); Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Art. 7
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