Anders als die Warenkontrolle am Grenzzollamt greift die Nach-Zollabfertigungsprüfung (Post-Clearance Audit, PCA) erst nach der Freigabe der Ware: EU-Zollbehörden prüfen dabei rückwirkend, ob Tarifklassifizierung, Zollwertermittlung, Ursprungsangaben, Einfuhrformalitäten und Abgabenzahlungen den geltenden Vorschriften entsprachen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs/duties/post-clearance-audit_en
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