Die Ortszuschlagsliste unterscheidet sich von einheitlichen PauschalgebĂŒhren dadurch, dass fĂŒr bestimmte Zustellgebiete, Landkreise oder Orte separate, zusĂ€tzliche TransportzuschlĂ€ge augewiesen werden.
Quelle: https://www.logistik-referenzen.de/glossar/ozl-ortszuschlagsliste
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