Passive Veredelung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/inward-processing-relief_en.htm
Ein zollrechtliches Verfahren, bei dem eingeführte Waren unter Veredelungs-/Verarbeitungsbedingungen verarbeitet werden, ohne dass der Importeur aktiv in die Wertschöpfung eingreift. Die zollrechtlichen Vorteile (z. B. Zollsuspension oder -befreiung) gelten, während die weiterverarbeitung der Waren erfolgt, häufig mit der Absicht, die veredelten Waren wieder aus dem Gebiet zu verbringen oder unter bestimmten Bedingungen in den Veredelungsregimen zu verwalten.
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