Praeferenznachzahlung
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/tariffs_e/preferential_tariffs_e.htm
Rückwirkende Gewährung oder Abrechnung von Zoll- oder Abgabenvorteilen im Rahmen eines Präferenzsystems; eine nachträgliche Zahlung, Erstattung oder Anpassung von Zöllen, die aufgrund der nachträglichen Zugehörigkeit eines Produkts zu einem Vorzugsregime entsteht.
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