Preisanpassungsklausel Rücknahme
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Preisgleitklausel
Eine vertragliche Bestimmung, die Preisänderungen ermöglicht (Preisanpassungsklausel). Die »Rücknahme« dieser Klausel bezeichnet die Aufhebung oder Entfernung dieser Bestimmung aus dem Vertrag, typischerweise durch vertragliche Vereinbarung oder einseitige Mitteilung, sodass zukünftig keine automatischen Preisänderungen mehr erfolgen oder die ursprüngliche Preisgestaltung wieder gilt.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren