Tritt eine Sicherheitsverletzung in Transport-, Lager- oder Zollprozessen auf â etwa der Diebstahl von Waren, unbefugter Zugriff auf Zolldaten oder Kompromittierung von Sendungsdokumenten â greift ein vorab dokumentierter Reaktionsplan.
Quelle: https://nvlpubs.nist.gov/nistpubs/SpecialPublications/NIST.SP.800-61r2.pdf
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