Ein Rückgriffsanspruch ist ein Anspruch einer Partei gegenüber einer anderen Partei, um von dieser den Schaden ersetzt zu bekommen, den diese Partei einem Dritten verursacht hat, insbesondere wenn die erstzahlende Partei schadensersatzpflichtig ist oder sich ein Rückgriff auf Dritte ergibt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckgriff
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