Sobald ein Unternehmen im REX-System (Registered Exporter) registriert ist, darf es die Ursprungserklärung eigenständig auf der Handelsrechnung aufbringen – ohne dass Handelskammern oder Zollbehörden ein separates Ursprungszeugnis ausstellen müssen.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/registered-exporter-rex-system_en
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