Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 17. Juni 2026
RID-Sicherheitsbescheinigung
Eisenbahnverkehrsunternehmen benötigen die RID-Sicherheitsbescheinigung, bevor sie Gefahrgüter auf dem Schienennetz befördern dürfen.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://otif.org/en/what-we-do/rid
Kategorie
Incoterms 2020 Simulator: Wer tragt Kosten & Risiko?
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Definition & Erklärung
Eisenbahnverkehrsunternehmen benötigen die RID-Sicherheitsbescheinigung, bevor sie Gefahrgüter auf dem Schienennetz befördern dürfen. Das Dokument bestätigt, dass das Unternehmen ein geprüftes Sicherheitsmanagementsystem betreibt, das organisatorische Abläufe, Notfallverfahren, Mitarbeiterschulungen und die Instandhaltung von Fahrzeugen und Wagen umfasst. Grundlage ist das Regelwerk zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahnverkehr (RID), das als Anhang C des COTIF-Übereinkommens gilt. Zuständige nationale Behörden – in der Schweiz etwa das Bundesamt für Verkehr – führen Audits durch und stellen die Bescheinigung bei bestandener Prüfung aus. Ohne gültige RID-Sicherheitsbescheinigung ist die Betriebsgenehmigung für den Gefahrguttransport auf der Schiene nicht zulässig.
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