Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 16. Juni 2026
Schulung für Berufskraftfahrer im Gefahrguttransport
Bevor ein Fahrer erstmals ein Fahrzeug mit gefährlicher Ladung bewegen darf, ist die ADR-Schulung absolviert zu haben – so schreibt es das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) vor.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2025-0
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
106
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Bevor ein Fahrer erstmals ein Fahrzeug mit gefährlicher Ladung bewegen darf, ist die ADR-Schulung absolviert zu haben – so schreibt es das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) vor. Die Pflichtschulung gliedert sich in ein Basismodul, ein Tankfahrzeugmodul sowie klassenspezifische Ergänzungsmodule für besonders sensible Gefahrgutklassen wie explosive oder radioaktive Stoffe. Inhalte sind Klassifizierung, Kennzeichnung und Bezettelung, Verpackungsvorschriften, Beförderungsdokumente, Sicherheitsmassnahmen und Notfallverfahren. Die ausgestellte ADR-Bescheinigung muss in den vom Übereinkommen selbst festgelegten Abständen durch einen Auffrischungskurs erneuert werden. Für Speditionsunternehmen bedeutet das konkret: Fahrerzeiten und Schulungskalender müssen so koordiniert werden, dass ablaufende Bescheinigungen rechtzeitig verlängert werden – andernfalls entfällt die Beförderungserlaubnis.
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